Rechnungsprüfung

Plausibilitätsprüfungen von Rechnungen
Das z.Z. angewendete Abrechnungssystem zwischen Ärzten, Patienten und Krankenkassen ist unübersichtlich und für die Parteien bisweilen unbefriedigend.

Die Ärzte als Leistungserbringer übergeben ihre Akten an private Abrechnungsfirmen, die ihrerseits die Rechnungen an die Patienten weiterleiten, die Endstation sind dann die Krankenkassen. Bei begehlichen Abrechnungen erfolgt die Zahlungsaufforderung direkt an die Berufsgenossenschaft.

Auf diesem langen Weg schleichen sich Fehler und Missverständnisse ein. Der Arzt weiß oft nicht, was er abrechnen kann und delegiert deshalb die Liquidationserstellung an die Abrechnungsfirma.
Die Mitarbeiter der Abrechnungsfirmen wenden die GOÄ für die Rechnungserstellung an, dabei kann es unter Umständen zu Fehlinterpretationen kommen. Die Abrechnungsfirmen versuchen an Hand von Opertionsberichten u. Aufzeichnungen aus den Krankenakten die Geldbeträge zu ermitteln. Der Sachbearbeiter in der Krankenkasse oder in der Berufsgenossenschaft ist dann der Letzte in der Kette, der beurteilen soll, ob ein bestimmter Posten in der Rechnung XY zutreffend ist oder nicht.
Es entsteht oft ein langwieriger Schriftwechsel zwischen allen Beteiligten.

In diesem fast babylonischen Sprachen- und Begriffswirrwarr hat sich Herr Prof. Rosenberger seit Jahren als Berater betätigt, indem er z.B. für Krankenkassen Rechnungen über chirurgische Leistungen auf Plausibilität überprüfte.
Als Chirurg mit Operationserfahrung über mehr als 3 1/2 Jahrzehnten kann er sehr konkret sagen, ob eine bestimmte in der Rechnung aufgeführte Leistung auch dem tatsächlich Erbrachten entspricht. Oft auf Missverständnissen beruhende Auswüchse konnten so auf ein für alle Seiten akzeptables Maß zurückgeführt werden.
Es werden daher Plausibilitätsprüfungen von Rechnungen ärztlicher Leistungen für Betroffene (Patienten, Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften) angeboten.

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